Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen:
In den meisten Fällen ist der Verkauf einer privaten Wohn-Immobilie steuerfrei. Eine sogenannte Spekulationssteuer fällt nur an, wenn keine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
- die Immobilie wurde ausschließlich vom Eigentümer genutzt
- die Immobilie wurde im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren vom Eigentümer selbst bewohnt
- zwischen Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilie und deren Veräußerung liegen mindestens 10 Jahre
Sollten Sie jedoch mehr als drei Immobilien in fünf Jahren erwerben bzw. erstellen und verkaufen, wird die sogenannte „Drei-Objektsgrenze“ überschritten und der Verkauf der Immobilien fällt steuerlich unter den gewerblichen Grundstückshandel.
(Von dieser Regelung kann das Finanzamt aber abweichen, wenn bereits beim Kauf eine Veräußerungsabsicht vorlag.)
Ja,natürlich können Sie Ihre Immobilie allein verkaufen. Es besteht keine Maklerpflicht. Unterschätzen Sie jedoch nicht die Zeit, den Aufwand und das Wissen, welches dahinter steckt.
Die ehrliche Antwort darauf heißt: Es kommt darauf an!
Viele unterschiedliche Faktoren spielen dabei eine Rolle, wie z. B. ist der gewünschte Kaufpreis marktgerecht, Zustand, Lage, etc. Insofern lässt sich pauschal keine seriöse Aussage treffen. Sind die Parameter Ihres Objektes erst einmal bekannt, dann lässt sich die Zeit vom Verkaufsstart bis zur Beurkundung aber gut einschätzen.
Bei der Aufnahme Ihrer Immobilie gehen wir mit Ihnen gemeinsam die Liste der benötigten Unterlagen durch, wie z. B. Grundrisse, Pläne, Abrechnungen usw., die für Käufer sowie das finanzierende Kreditinstitut notwendig sind. Sollten eventuell Unterlagen nicht auffindbar sein, sind wir Ihnen bei der Besorgung gerne behilflich.
Ja, seit dem 01.05.2015 ist der Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie bis auf wenige Ausnahmen gesetzlich vorgeschrieben. In solchen Fällen kann auf einen Energieausweis verzichtet werden:
- Gebäude mit Denkmalschutz
Wenn Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind Sie in der Regel von der Energieausweispflicht befreit. Denkmalschutzgebäude haben oft besondere bautechnische Eigenschaften, die eine herkömmliche Energieeffizienzbewertung erschweren. - Kirchen: Kirchengebäude sind ebenfalls oft von der Energieausweispflicht ausgenommen. Dies liegt daran, dass die Nutzung von Kirchen in der Regel anders ist als bei Wohn- oder Gewerbegebäuden, und herkömmliche Energieeffizienzkriterien möglicherweise nicht zutreffen.
- Gebäude, die abgerissen werden sollen (Abrissgebäude): Gebäude, die in naher Zukunft abgerissen werden sollen, benötigen in der Regel keinen Energieausweis. Dies ergibt Sinn, da diese Gebäude ohnehin nicht mehr lange genutzt werden.
- Kleine Gebäude unter 50 m² Nettogesamtfläche: Kleine Gebäude mit einer Nettogesamtfläche von weniger als 50 m² sind von der Energieausweispflicht befreit. Hier wird angenommen, dass der Energieverbrauch in der Regel gering ist und ein Ausweis daher nicht notwendig ist.
- Besondere Regelungen für klassische Ferienhäuser: Für klassische Ferienhäuser gibt es seit der EnEV 2014 spezielle Einschränkungen. Ob ein Energieausweis erforderlich ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Wenn Sie eine unserer Immobilien gefunden haben, die Sie gerne besichtigen würden, dann kontaktieren Sie uns einfach gern per Telefon oder über das Kontaktformular bei der Immobilie. Wir setzen uns innerhalb weniger Stunden (an Werktagen) mit Ihnen in Verbindung.
Wenn Sie ein Web-Exposé von uns erhalten haben, klicken Sie auf den Button „Web-Expose“ und es öffnet sich automatisch unser Kontaktnachweis. Dieser ist durch zwei Klicks, kostenlos&unverbindlich zu bestätigen, anschließend gelangen Sie zum vollständigen Exposé mit allen Unterlagen und Infos zum Objekt.
Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über die Website oder eines der Immobilienportale entsteht automatisch ein kostenloser und unverbindlicher Maklervertrag durch das Fernabsatzgesetz. In diesem Fall sind wir vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu belehren.
Hierzu bieten wir Ihnen gerne unsere kostenlose Finanzierungsberatung an.
Erwerbsnebenkosten sind Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf der Immobilie zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis anfallen.
Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen:
- Notarkosten: Diese richten sich nach der Höhe des notariell beurkundeten Kaufpreises und nicht nach dem Arbeitsaufwand. Der Notar berechnet hierfür ca. 1,5 % des Kaufpreises.
- Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in Sachsen beträgt sie 5,5 % des Kaufpreises.
- Maklerprovision: Die Maklerprovision beträgt bei Einfamilienhäusern und Wohnungen 3,57 % für Käufer und 3,57 % für Verkäufer. Bei Grundstücken und Mehrfamilienhäusern beträgt diese 7,14 % für den Käufer, hier erfolgt keine Teilung der Provision. Bei einem Kaufpreis unter 100.000 € wird eine Mindestprovision von 3.000 € (netto) fällig.
Benötigt wird eine Gebäudeversicherung (Feuer, Wasser, Hagel, Sturm, Elementar etc.).
Eine Eigentümerhaftpflichtversicherung ist zu empfehlen.
Die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung wird durch den Notar schriftlich mitgeteilt, nachdem er alle behördlichen Unterlagen erhalten hat, die zur Durchführung des Kaufvertrages notwendig sind. Dies dauert zwischen sechs und 12 Wochen ab Kaufvertragsabschluss (Notartermin).
Wer Teil einer Eigentümergemeinschaft wird, muss zukünftig das Hausgeld zahlen! Es handelt sich hierbei um die Nebenkosten für die Eigentümer. Die Nebenkosten teilen sich in Betriebskosten, die Instandhaltungsrücklage, sowie die Kosten für die Verwaltung auf. Die Höhe des Hausgelds wird in einem Wirtschaftsplan ermittelt, bei der Eigentümerversammlung genehmigt und mit einem Verteilungsschlüssel, der auf Ihren Anteil an der Gemeinschaftsfläche basiert, werden die Kosten auf den jeweiligen Eigentümer umgelegt. Wie hoch das Hausgeld ist, hängt vom Anteil der Wohnfläche und Ihren Verbräuchen ab.